Kfz, HU, AU und StVZO
Die Wunderlichkeiten des deutschen Kraftfahrzeugwesens lassen mich immer wieder staunen. So kriegt mein betagtes kleines französisches Auto relativ problemlos nicht nur nach elf (die Berliner würden sagen: nach ölf) Lebensjahren eine neue Tüv- (AU) und Abgasplakette (AU), absolviert also die HU, sondern bekommt auch ohne jegliche Schwierigkeit die neue Feinstaub-Plakette der höchsten Stufe, also in grün. (Was praktisch bedeutet, dass ich auch nach 2011 damit durch die Berliner Innenstadt fahren darf. Falls die Kiste nicht vorher durchrostet. Und wenn diese Verordnung je so umgesetzt wird wie geplant und alle Geschäftsinhaber mit Migrationshintergrund in Moabit ihre Lieferwagen verschrotten dürfen.)
Andererseits drückt der Prüfer ein bis eineinhalb Augen zu, weil das Haltbarkeitsdatum meines noch originalverpackten- in Folie eingeschweissten! - Verbandskastens eigentlich schon abgelaufen ist. Was, streng genommen, ein Mangel ist, wenn auch ein geringfügiger.
Mit gesundem Menschenverstand hat diese StVZO nicht so richtig viel zu tun, oder?
Andererseits drückt der Prüfer ein bis eineinhalb Augen zu, weil das Haltbarkeitsdatum meines noch originalverpackten- in Folie eingeschweissten! - Verbandskastens eigentlich schon abgelaufen ist. Was, streng genommen, ein Mangel ist, wenn auch ein geringfügiger.
Mit gesundem Menschenverstand hat diese StVZO nicht so richtig viel zu tun, oder?
40something - 10. Mär, 13:26
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